Ihr Servicecenter.
Ich habe einen Freistellungsauftrag erteilt. Benötige ich bzw. erhalte ich eine Jahressteuerbescheinigung?
Sofern Sie dennoch eine Jahressteuerbescheinigung benötigen, können Sie über das
Online-Banking der BMW Bank eine Jahressteuerbescheinigung für die vergangene drei
Kalenderjahre, als auch eine Jahressteuerbescheinigung für das laufende Kalenderjahr
anfordern. Eine Anforderung der Jahressteuerbescheinigung für gemeinschaftliche Konten ist
möglich, sofern ein gemeinschaftlicher Freistellungsauftrag vorliegt. Die Zusendung der
Jahressteuerbescheinigung ist für Sie selbstverständlich kostenlos.
Sollten Sie für darüber hinausgehende Jahre oder gemeinschaftliche Konten ohne gemeinsamen
Freistellungsauftrag eine Jahressteuerbescheinigung benötigen, bitten wir Sie, uns einen
Auftrag per Post (BMW Bank GmbH, Kundenbetreuung Vermögensmanagement, 80787 München) oder
gerne auch per Fax an +49 89 3184-3900 zu senden. Alternativ können Sie eine
Jahressteuerbescheinigung auch telefonisch nach Nennung Ihres Telefonbanking-Kennwortes
über unsere Kundenbetreuung anfordern.